Leseempfehlung
Durch das Revenue Memorandum Circular (RMC) Nr. 55-2026 hat das Bureau of Internal Revenue (BIR) Unternehmen daran erinnert, dass eine ordnungsgemäße Dokumentation und Einreichung von Anhängen ein wesentlicher Bestandteil der Quellensteuer sind.
Gemäß RMC Nr. 55-2026 bekräftigte das BIR die Verpflichtung von Betreibern elektronischer Marktplätze (E-Marktplätze) und Anbietern digitaler Finanzdienstleistungen (DFPs) als Quellensteueragenten, die Alphalist beizufügen, wenn sie ihre Quellensteuererklärungen einreichen.
Für einige Unternehmen mag dieses Rundschreiben technisch klingen. Hier sind einige ihrer Fragen:
Gemäß der zuvor erlassenen Revenue Regulation (RR) Nr. 16-2023, geändert durch RR Nr. 5-2025, werden E-Marktplatzbetreiber und DFPs als Quellensteueragenten eingestuft.
Quellensteueragenten sind verpflichtet, 0,5 % Steuer auf die Bruttoüberweisungen an Verkäufer von Waren und Dienstleistungen einzubehalten und diese Steuern an die Regierung abzuführen.
Einfach ausgedrückt fungieren sie als Einzugsbeauftragte im Auftrag des BIR. Vor der Zahlung an Lieferanten, Mitarbeiter und Dienstleister sind sie dafür verantwortlich, Steuern abzuziehen und diese direkt an die Regierung abzuführen, anstatt zu warten, bis diese die Steuern später selbst bezahlen.
Eine Alphalist ist ein detaillierter Bericht, der die Namen von Mitarbeitern, Verkäufern, Lieferanten oder Zahlungsempfängern, die der Quellensteuer unterliegen, den gezahlten Betrag und die einbehaltenen Steuern enthält.
Das BIR verwendet diesen Bericht, um zu überprüfen, ob die vom Unternehmen einbehaltenen und abgeführten Steuern übereinstimmen.
Aus diesem Grund hat das BIR gemäß RMC Nr. 55-2026 betont, dass Quellensteueragenten Alphalists als Anhang zu ihren Steuererklärungen einreichen müssen.
Laut BIR sind Alphalist-Formulare Teil der Quellensteuererklärung, daher ist deren Einreichung ebenfalls Teil der Verpflichtung des Quellensteueragenten.
Gemäß RMC Nr. 55-2026 hat das BIR dargelegt, dass die Einreichung der Alphalist von der jeweiligen Quellensteuererklärung und der entsprechenden Frist abhängt, wie folgt:
Wenn ein Quellensteueragent die Alphalist nicht einreicht, gilt dies als Verstoß gegen die BIR-Vorschriften und kann zu entsprechenden Strafen wie Vergleichsstrafen, Zuschlägen und Zinsen führen oder eine BIR-Prüfung und -Untersuchungen auslösen.
Die Erinnerung des BIR ist recht einfach – für Unternehmen, die als Quellensteueragenten tätig sind, sind das Einbehalten und Abführen von Zahlungen nicht die einzigen Prioritäten. Auch die Sicherstellung von Alphalists, anderen erforderlichen Anhängen und die fristgerechte Einreichung sind wesentliche Regeln, die einzuhalten sind, um die Compliance zu gewährleisten und Strafen zu vermeiden. – Rappler.com
Mon Abrea ist ein globaler Steuerrechtsexperte und Chief Tax Advisor der Asian Consulting Group (ACG), dem führenden Steuerberatungs- und Investmentberatungsunternehmen der Philippinen – das Steuerstrategien, Compliance und politische Beratungsdienstleistungen für multinationale Konzerne, ausländische Investoren und Regierungsinstitutionen anbietet. Für strategische Steuerberatung CONSULT ACG, oder senden Sie eine E-Mail an [email protected], um Investitions- und Steuer-Briefings in wichtigen Städten in Asien, dem Nahen Osten, Ozeanien, Europa und Nordamerika zu veranstalten.


