Ein Gerichtsurteil auf den Seychellen im Zusammenhang mit ausgelisteten CHP-Token hat KuCoin erneut unter rechtliche Beobachtung gebracht.
Ein Schweizer Investor behauptet, dass die Börse eine gerichtlich angeordnete Zahlung von über 2 Millionen US-Dollar nicht geleistet hat. Der Streit dreht sich um 21 Millionen CHP-Token und ein Urteil des Obersten Gerichtshofs der Seychellen vom Dezember 2025.
Berichten zufolge entschied der Oberste Gerichtshof der Seychellen im Dezember 2025 gegen KuCoin. Der Fall betraf 21 Millionen CHP-Token, die nach dem Auslistung auf der Plattform verblieben. Das Gericht wies die Auffassung zurück, dass nicht abgehobene Token automatisch zu verlassenem Eigentum werden. Stattdessen behandelte das Urteil die Token als Verbindlichkeiten gegenüber dem Investor. Die Entscheidung ordnete eine Entschädigung von über 2 Millionen US-Dollar an.
Der Investor behauptet, dass KuCoin das Urteil nicht erfüllt hat. Sechs Monate nach dem Urteil soll die Zahlung noch immer ausstehend sein. Der Investor behauptet außerdem, dass die Börse sich nicht an den zugehörigen Verfahren beteiligt hat. Den Vorwürfen zufolge hat KuCoin nicht auf Anfragen zu dem Fall reagiert. In Berichten zitierte öffentliche Aufzeichnungen haben keine Zahlung des Urteils belegt.
Der Streit hat Aufmerksamkeit erregt, weil KuCoin über auf den Seychellen ansässige Unternehmen operiert. Das Urteil stammt aus derselben Jurisdiktion, in der Teile der Börse rechtlich eingetragen sind. Der Fall konzentriert sich nun darauf, ob lokale Gerichtsentscheidungen globale Krypto-Plattformen zum Handeln zwingen können. Die rechtliche Durchsetzung bleibt ein zentrales Thema in dem laufenden Streit. Der Investor sucht weiterhin auf verfügbaren rechtlichen Wegen nach einer Lösung.
Der CHP-Streit geht auf die Frage zurück, wie Börsen mit ausgelisteten digitalen Vermögenswerten umgehen. Viele Handelsplattformen entfernen Token, wenn die Aktivität abnimmt oder Compliance-Bedenken entstehen. Nutzer erhalten häufig eine Abhebungsfrist, bevor der Support endet. Das Urteil der Seychellen befasste sich damit, was nach Ablauf dieser Fristen geschieht. Das Gericht stellte fest, dass die CHP-Bestände ihren rechtlichen Wert behielten.
Berichten zufolge argumentierte KuCoin, dass nicht abgehobene CHP-Token nach dem ausgelistetes Handelspaar zu verlassenem Eigentum wurden. Das Gericht akzeptierte diese Position nicht. Stattdessen verknüpfte es die Vermögenswerte mit finanziellen Verbindlichkeiten der Börse. Die Entscheidung stellte eine rechtliche Unterscheidung zwischen Auslistung und Eigentumsrechten her. Diese Auslegung bildete die Grundlage der Entschädigungsanordnung.
Der Fall hat auch die Aufmerksamkeit auf die Nutzungsbedingungen von Börsen gelenkt. Viele Plattformen enthalten Bestimmungen zu inaktiven oder nicht unterstützten Vermögenswerten. Allerdings kann die rechtliche Behandlung je nach Jurisdiktion variieren. Das CHP-Urteil befasste sich mit einem spezifischen Streit nach dem Recht der Seychellen. Andere Gerichte können ähnliche Fragen unter anderen rechtlichen Rahmenbedingungen beurteilen.
Der Investor steht nun vor der Herausforderung, das Urteil durchzusetzen. Berichten zufolge haben Gerichte auf den Seychellen eine begrenzte Reichweite über global verteilte Vermögenswerte. Für die Vollstreckung könnte es erforderlich sein, börsenbezogene Vermögenswerte in anderen Jurisdiktionen zu identifizieren.
Vollstreckungsverfahren können von der lokalen Anerkennung ausländischer Urteile abhängen. Diese Schritte können Zeit in Anspruch nehmen und zusätzliche Gerichtsverfahren erfordern. Die CFTC und andere Regulierungsbehörden haben ihre Aufmerksamkeit auf grenzüberschreitende Krypto-Plattformen zuletzt verstärkt.
Gleichzeitig treten in mehreren Jurisdiktionen weiterhin Gerichtsstreitigkeiten auf. Der KuCoin-Fall stellt eine weitere rechtliche Herausforderung im Zusammenhang mit der Rechenschaftspflicht von Börsen dar. Der Investor besteht darauf, dass das Urteil noch ausstehend ist. KuCoin hat sich öffentlich nicht zu den in den Berichten beschriebenen Vorwürfen geäußert.

