Der Beitrag "Oracle bestätigt, dass die Zeitpläne für Rechenzentren mit OpenAI auf Kurs bleiben" erschien auf BitcoinEthereumNews.com. Wichtige Erkenntnisse: Oracle und OpenAI Rechenzentrum-ZeitpläneDer Beitrag "Oracle bestätigt, dass die Zeitpläne für Rechenzentren mit OpenAI auf Kurs bleiben" erschien auf BitcoinEthereumNews.com. Wichtige Erkenntnisse: Oracle und OpenAI Rechenzentrum-Zeitpläne

Oracle bestätigt, dass die Zeitpläne für Rechenzentren mit OpenAI auf Kurs bleiben

2025/12/13 03:30

Wichtige Erkenntnisse

  • Oracle und OpenAI Rechenzentrum-Zeitpläne liegen im Zeitplan ohne Verzögerungen.
  • Alle vertraglichen Verpflichtungen und Meilensteine werden wie geplant erfüllt.

Oracle gibt an, dass die Standortauswahl und Lieferzeitpläne für Rechenzentren, die mit OpenAI eingerichtet wurden, im Zeitplan bleiben, ohne Verzögerungen an Standorten, die zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen erforderlich sind.

Die Zeitpläne wurden laut Oracle "in enger Abstimmung mit OpenAI nach Ausführung der Vereinbarung festgelegt und gemeinsam vereinbart."

Das Unternehmen erklärte, dass "es keine Verzögerungen bei Standorten gibt, die zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen erforderlich sind, alle Meilensteine bleiben auf Kurs."

Quelle: https://cryptobriefing.com/oracle-openai-data-centers-timelines/

Haftungsausschluss: Die auf dieser Website veröffentlichten Artikel stammen von öffentlichen Plattformen und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie spiegeln nicht unbedingt die Ansichten von MEXC wider. Alle Rechte verbleiben bei den ursprünglichen Autoren. Sollten Sie der Meinung sein, dass Inhalte die Rechte Dritter verletzen, wenden Sie sich bitte an [email protected] um die Inhalte entfernen zu lassen. MEXC übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte und ist nicht verantwortlich für Maßnahmen, die aufgrund der bereitgestellten Informationen ergriffen werden. Die Inhalte stellen keine finanzielle, rechtliche oder sonstige professionelle Beratung dar und sind auch nicht als Empfehlung oder Billigung von MEXC zu verstehen.