Bitget gab am 03.08.2026 bekannt, dass es die Dienste für Nutzer mit Wohnsitz in Japan einstellen wird. Die Börse fordert die betroffenen Nutzer auf, alle offenen Positionen zu schließen und alle Vermögenswerte bis zum 31.12.2026 von ihren Konten abzuheben.
Alle Positionen, die nach 11:00 Uhr japanischer Standardzeit am 31.12. noch offen sind, werden zwangsweise geschlossen, daher sollten die Nutzer vor der Frist Maßnahmen ergreifen.
Bitget, betrieben von der auf den Seychellen ansässigen Bitget Limited, gab am 03.08.2026 bekannt, dass es die Dienste für Nutzer mit Wohnsitz in Japan einstellen und schrittweise Einschränkungen für betroffene Konten einführen wird.
Das Unternehmen erklärte, die Entscheidung sei Teil seiner „laufenden Bemühungen zur Einhaltung der japanischen Vorschriften“. Zum Zeitpunkt der Ankündigung stellte Bitget auch die Annahme neuer Registrierungen von Nutzern mit Wohnsitz in Japan ein.

https://x.com/BitgetJP/status/2084096916661682680
Am 01.11.2026 um 11:00 Uhr JST werden Konten, die als zu in Japan ansässigen Personen gehörend identifiziert wurden, in den Modus „Nur Schließen“ umgeschaltet.
Im Modus „Nur Schließen“ können Nutzer nicht mehr auf Funktionen zugreifen, die es ihnen ermöglichen, neue Trades zu eröffnen oder Investitionsprodukte zu nutzen. Zu den eingeschränkten Diensten gehören Spot-Handel, Futures-Handel, P2P-Handel, Convert, Earn, Kartendienste, Copy-Trading und Trading-Bots.
Einzahlungen bleiben mit bestimmten Einschränkungen verfügbar, während Kryptowährungs-Auszahlungen weiterhin unterstützt werden. Nutzer können ihre Vermögenswerte auf Self-Custody-Wallets oder andere Börsen übertragen.
Nach dem 31.12.2026 um 11:00 Uhr JST werden alle über alle Produkte hinweg verbleibenden offenen Positionen zwangsweise geschlossen. Bitget fordert die Nutzer auf, alle ausstehenden Positionen zu schließen und die auf ihren Konten gehaltenen Vermögenswerte vor dieser Frist abzuheben.
Nutzer, die nicht in Japan wohnen, aber fälschlicherweise als japanische Einwohner eingestuft wurden, können den Zugang behalten, indem sie vor dem 01.11.2026 um 11:00 Uhr JST die Identitätsverifizierung der Stufe 2, einschließlich eines Adressnachweises, abschließen.
Nutzer, die derzeit in Japan wohnen, sind nicht berechtigt, die Plattform weiter zu nutzen, auch wenn sie die Verifizierung der Stufe 2 abschließen. Konten, die die erforderliche Verifizierung bis zur Frist nicht abschließen, werden automatisch als zu in Japan ansässigen Personen gehörend eingestuft.
Bitget gab bekannt, dass weitere Details schrittweise an die Nutzer über ihre registrierten E-Mail-Adressen gesendet werden.
Bitget war zuvor mit mehreren Maßnahmen der japanischen Finanzdienstleistungsbehörde konfrontiert.
Die Börse erhielt Warnungen im März 2023 und November 2024. Im Februar 2025 wurde die Bitget-App entfernt, nachdem die FSA Apple und Google aufgefordert hatte, Apps von nicht registrierten ausländischen Kryptowährungsbörsen zu entfernen. Im Juni 2025 wurde Bitget auch in die Liste der nicht registrierten Dienstleister der Behörde aufgenommen.
Im regulatorischen Bereich wurde am 15.07.2026 ein Gesetz verabschiedet, das die Aufsicht über den Kryptowährungshandel vom Zahlungsdienstegesetz auf das Wertpapierhandelsgesetz überträgt, und am 23.07. verkündet.
Der überarbeitete Rahmen führt härtere Strafen für den Betrieb ohne Registrierung ein, einschließlich einer Erhöhung der maximalen Freiheitsstrafe von drei auf zehn Jahre.
Die Ankündigung von Bitget erfolgte 11 Tage nach der Verkündung der geänderten Gesetzgebung. Obwohl Bitget die Gesetzesänderung nicht ausdrücklich als direkten Grund für seine Entscheidung nannte, lässt der Zeitpunkt darauf schließen, dass das zunehmend strenge regulatorische Umfeld ein beitragender Faktor gewesen sein könnte.
Bitget ist nicht die erste ausländische Kryptowährungsbörse, die sich vom japanischen Markt zurückzieht. Bybit hat bereits begonnen, ähnliche Maßnahmen schrittweise umzusetzen.
Lesen Sie hier mehr über den Rückzug von Bybit vom japanischen Markt.
Nutzer mit Bitget-Konten, die als zu in Japan ansässigen Personen gehörend eingestuft sind, sollten ihren Wohnsitzstatus bis zum 01.11.2026 um 11:00 Uhr JST bestätigen.
Diejenigen, die nicht in Japan leben, aber fälschlicherweise als japanische Einwohner identifiziert wurden, können ihre Einstufung korrigieren, indem sie vor der Frist die Identitätsverifizierung der Stufe 2 abschließen. Diese Option steht Nutzern, die derzeit in Japan wohnen, nicht zur Verfügung.
Am wichtigsten ist, dass betroffene Nutzer alle offenen Positionen schließen und alle Vermögenswerte von ihren Bitget-Konten bis zum 31.12.2026 um 11:00 Uhr JST abheben sollten.
Alle Positionen, die nach der Frist noch offen sind, werden über alle Produkte hinweg zwangsweise geschlossen.
Nutzer, die alle Positionsschließungen und Vermögensabhebungen vor der Frist abschließen, sind vom Prozess der Zwangsschließung nicht betroffen. Diejenigen, die ihre Kryptowährung weiter halten möchten, müssen sie nicht unbedingt verkaufen; sie können sie stattdessen auf ein Self-Custody-Wallet oder eine andere Börse übertragen.


